Patienteninformationen

Die Radiologie ist ein eigenständiges medizinisches Fachgebiet. Als Instrument für die Erkennung und Verlaufsbeurteilung von Erkrankungen wird die Radiologie von allen klinischen Fachdisziplinen in Anspruch genommen.

Die Abbildung des Körperinneren wird in der Röntgendiagnostik durch die Nutzung ionisierender Strahlen möglich. Auch die Computertomographie nutzt Röntgenstrahlung zur überlagerungsfreien Darstellung von Querschnitten des Körpers. Ohne ionisierende Strahlung wird bei bestimmten Fragestellungen eine Abbildung in der Kernspintomographie durch die Messung des magnetischen Moments von Protonen und in der Sonographie durch die Reflektion von Ultraschallwellen an Grenzflächen von Geweben erreicht.

Mit der Radiologie eng verwandt ist die Nuklearmedizin, die eine bildliche Darstellung der Funktion von Organsystemen durch die Einbringung kleinster Mengen bestimmter radioaktiver Substanzen ermöglicht.

Die interventionelle Radiologie verwendet die bildgebenden Verfahren zur Steuerung von minimal invasiven Behandlungen, mit denen ohne eine Operation beispielsweise Blutgefäße eröffnet, erweitert oder verschlossen werden können oder ermöglicht z. B. CT-gesteuert die Entnahme von Gewebeproben (Punktion) oder die ct-gesteuerte Symphathikolyse.

Das Radiologische Institut des Kreiskrankenhauses Rastatt stellt konventionelle Röntgenuntersuchungen, die Computertomographie, die Kernspintomographie, interventionelle Eingriffe und nuklearmedizinische Untersuchungen zur Verfügung . Es führt die computertomographischen Untersuchungen im Rahmen der Teleradiologie am Kreiskrankenaus Forbach durch.

Der Radiologe ist als Facharzt der Spezialist für Untersuchungen mit bildgebenden Verfahren. In enger Kooperation mit dem überweisenden Arzt legt er die Untersuchungstechnik fest, mit der die Abklärung
eines Krankheitsbildes erfolgen soll.
Das Radiologische Institut im Kreiskrankenhaus Rastatt versorgt alle stationären Patienten, alle ambulanten BG-Patienten und ambulante privatversicherte Patienten. Die ambulante Versorgung gesetzlich versicherter Patienten ist auf Grund kassenarztrechtlicher Bestimmungen nicht möglich.


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